Trennungsverfahren

Trennungsvereinbarung

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen möchten, müssen je nach Ihren familiären Verhältnissen verschiedene Fragen geregelt werden:
 

  • Wer erhält das Sorgerecht für Ihre Kinder?
  • Wie gestaltet sich das Besuchsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils?
  • Wer bleibt in der ehelichen Wohnung, wer zieht aus?
  • Wer zahlt wem wie viel Unterhalt?
  • Wer übernimmt die Schulden aus dem gemeinsamen Haushalt?
  • Sollte bei Bedarf eine Gütertrennung beantragt werden?

Rechtlich beglaubigte Trennungsvereinbarung

Die rechtsgültige Beglaubigung einer Trennungsvereinbarung ist in der Regel sinnvoll; unter Umständen sogar erforderlich.

Als Getrennte können Sie beispielsweise nur dann Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie eine rechtsgültige Trennungsvereinbarung vorlegen können. Sie können dem Gericht eine vollständige Trennungsvereinbarung vorlegen. Das Gericht entscheidet nach Anhörung beider Parteien über strittige Punkte und beglaubigt die Vereinbarung anschließend.

Sollten in Zukunft Streitigkeiten auftreten, bietet Ihnen eine rechtsgültige Trennungsvereinbarung einen Rechtsanspruch, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.