Scheidung und Sorgerecht

Wie ist das Sorgerecht geregelt?
Das Scheidungsgericht regelt die Rechte und Pflichten der Eltern, insbesondere hinsichtlich der elterlichen Verantwortung, des Aufenthaltsortes des Kindes, des Umgangs oder der Aufteilung der elterlichen Pflichten sowie des Unterhaltsbeitrags. In der Regel wird den Eltern die elterliche Verantwortung gemeinsam zugesprochen.
Das alleinige Sorgerecht wird nur in bestimmten Fällen der Mutter oder dem Vater zugesprochen. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Erfordert das Kindeswohl besonderen Schutz, spricht das Gericht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu.
Bei wesentlichen Änderungen der Umstände kann eine Neubewertung der elterlichen Verantwortung vorgenommen werden. Stimmen die Eltern überein, ist die Kindesschutzbehörde für diese Bewertung zuständig. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Gericht.

AHV-Kinderbetreuungsgutschriften
Das Scheidungsgericht oder die Kindesschutzbehörde entscheidet über die Zuteilung der AHV-Kinderbetreuungsgutschriften. Die gesamte Kinderbetreuungsgutschrift wird dem Elternteil zugesprochen, der den Großteil der Kinderbetreuung übernimmt.