Finden Sie Ihren Weg durch Scheidung und Trennung Denken Sie an eine Scheidung?

Scheidung

Die Entscheidung für eine Scheidung ist eine große Entscheidung. Obwohl es hilfreich ist, die eigene Rechtslage zu verstehen, ist es im Rahmen der Entscheidung am besten, sich auf die eigene Beziehung zu konzentrieren, bevor man einen Scheidungsanwalt einschaltet – gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit, die Ehe zu retten?

Das Scheitern einer Beziehung zu verarbeiten, ist schwierig genug, ohne das rechtliche Minenfeld zu berücksichtigen, das viele durchmachen müssen, um ihre Möglichkeiten zu finden. Berücksichtigt man die steigenden Rechtskosten, kann der Prozess überwältigend sein.

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Trennung

Sofern Sie sich über die Bedingungen des Getrenntlebens einig sind, müssen Sie nicht zwingend vor Gericht erscheinen. Sie haben die Möglichkeit, eine schriftliche Trennungsvereinbarung zu erstellen und diese gemeinsam zu unterzeichnen oder mündliche Vereinbarungen zu treffen. Im Streitfall stellt eine solche einvernehmliche Vereinbarung jedoch keinen Rechtsanspruch dar, auf dessen Grundlage Ansprüche direkt vor Gericht geltend gemacht werden können.

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Scheidungs- und Trennungsrecht in der Schweiz

In der Schweiz werden Familienangelegenheiten wie Ehe, Elternschaft und Scheidung durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 90–251) geregelt. Bei der Auflösung einer binationalen Ehe stellt sich die Frage, ob schweizerisches oder das entsprechende ausländische Recht anwendbar ist. Befindet sich Ihr gewöhnlicher Wohnsitz in der Schweiz, können Sie in der Schweiz eine rechtliche Trennung oder Scheidung einleiten.

Ist ein Scheidungsverfahren vor einem ausländischen Gericht anhängig, kann ein Schweizer Gericht denselben Fall nicht übernehmen und umgekehrt.

Wenn Sie im Ausland leben und die Trennung oder Scheidung von einem Schweizer Gericht regeln lassen möchten, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zurück in die Schweiz verlegen. Schweizer Gerichte sind nicht für die Anerkennung einer Trennung oder Scheidung im Ausland zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige ausländische Konsulat oder die entsprechende Stelle. Die Schweiz erkennt ausländische Trennungs- und Scheidungsurteile an, sofern diese nicht gegen wesentliche Grundsätze des Schweizer Rechts verstoßen.

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